KS-Maschinenservice - (DRUCKVERSION)

In Sachen Werkzeugmaschinen... Alles aus einer Hand

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D-44793 Bochum
Tel. +49 700 4448 4448
Fax. +49 234 92 56 444 - 108

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KONTAKT

 

AGB der KS-Maschinenservice Abteilung Werkzeugmaschinen


Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragssprache ist Deutsch
Stand: 30.08.2020



1. Allgemeines
Die nachstehenden Allgemeinen Bedingungen gelten für alle Leistungen und Lieferungen meines Unternehmens im Zusammenhang mit Reparaturen, Wartungen, Ersatzteilverkäufen und Serviceprodukten. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird widersprochen. Werden von mir gestellte Werkzeuge oder Vorrichtungen oder im Voraus gelieferte Ersatzteile am Einsatzort beschädigt oder geraten in Verlust, so ist der Besteller zum Ersatz verpflichtet, sofern und soweit der Verlust oder die Beschädigung von Ihm zu vertreten ist.


2. Preise und Zahlungsbedingungen
  • Preise alle in Euro
  • Servicesätze für In- und Ausland
  • Arbeitsstunde Servicetechniker € 85,-
  • Reisestunde Servicetechniker € 75,-
  • Fahrkosten , pro gefahrener Kilometer 1,00 €
  • Überstundenzuschlag pro Stunde 25%
  • Samstagszuschlag pro Stunde 50%
  • Sonn- und Feiertagszuschlag 100%
  • Bei Serviceeinsätzen über 12 Stunden inklusive Fahrzeiten, wird eine pauschale Spesengebühr erhoben in Höhe von € 30,-
  • Normalzeiten Reise, Arbeitszeit Montag – Freitag von 7:00 Uhr bis 15:45 Uhr
  • Übernachtungskosten werden nach Aufwand berechnet.
  • Fremdbeschaffte Ersatzteile werden nach Aufwand berechnet.
  • Bei Sammelreisen werden alle angefallenen Kosten für Anfahrten, Übernachtungen usw. auf alle besuchten Kunden aufgeteilt.

  • Der Kunde trägt auch die Kosten für die An – und Abfahrt des Servicetechnikers der Firma KS-Maschinenservice zum / vom Einsatztort Die Servicetechniker der Firma KS-Maschinenservice sind dabei in der Regel nicht am Betriebstandort in Essen stationiert. Die Servicetechniker reisen zum Einsatzort von Ihrer Heimatadresse oder einem anderweitigen Einsatzort zum Kunden an oder ab (sog. „Sammelreisen“) Eine Anreise des Servicetechnikers vom Betriebsstandort der Firma KS-Maschinenservice zum Einsatzort erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden. Hierdurch kann es jedoch zu erheblichen Verzögerungen im Rahmen der Ausführung des Auftrages kommen. Bei Sammelreisen werden alles anfallenden Kosten für An – und Abfahrten am Einsatztag auf alle besuchten Kunden gleichmäßig umgelegt / aufgeteilt. Der Kunde trägt darüber hinaus die Kosten für die im Rahmen des erteilten Auftrages etwa erforderlichen Übernachtungen des Servicetechnikers


    3. Zahlungsbedingungen
    14 Tage Netto ohne Abzug von Skonto. Versandkosten werden nach Aufwand berechnet, Rücklieferungen von Tauschteilen sind für die Firma KS-Maschinenservice kostenfrei. Andere abweichende Bedingungen werden nur nach Rücksprache akzeptiert.


    4. Vergütung für nicht durchgeführte Aufträge
    Der entstandene Aufwand wird dem Besteller auch dann in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil
  • der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht aufgetreten ist
  • der Besteller den vereinbarten Servicetermin schuldhaft versäumt hat
  • der Auftrag während der Durchführung seitens des Bestellers gekündigt wurde, im Fall gilt § 649 BGB



  • 5. Abnahme
    Die ausgeführten Arbeiten und Aufwendungen sind durch den Kunden auf dem Tätigkeitsbericht zu bestätigen. Erfolgt keine Abnahme seitens des Kunden und das Gerät bzw. Maschine ist aber in Betrieb, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 3 Tagen als erfolgt.


    6. Materiallieferung
    Sollte Ihr Austauschteil nicht mehr reparabel sein, wird Ihnen die Differenz des Austauschpreises zum Neupreis nachbelastet.
    Auf durch den Kunden montierte Ersatzteile können wir keine Garantie geben.

    Ersatzteile, die unbenutzt oder zu Testzwecken wieder zurück gesandt werden, erheben wir eine Prüf- und Einlagerungsgebühr von 35% des Verkaufspreises.



    7. Gewährleistung für Kundendienstleistungen
    Offensichtlicher Mängel von Leistungen oder Lieferungen muss der Besteller spätestens 7 Werktage nach Abnahme oder Inbetriebnahme schriftlich melden. Die Gewährleistung der von mir erbrachten Leistung und Lieferungen erfolgt durch Instandsetzung. Ersetzte Teile gehen in meinen Besitz über. Stellt sich im Rahmen einer Gewährleistung heraus, dass der beanstandete Fehler eine andere Ursache hat, wird der Aufwand in Rechnung gestellt. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Defekte durch mutwillige Beschädigung, falsche Bedienung, Schäden höherer Gewalt ,Verschmutzungen bzw. außergewöhnlichen mechanischen , chemischen oder atmosphärischen Einflüssen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, das gilt auch für Austauschteile.


    8. Eigentumsvorbehalt
    Benötigte Materialien und Ersatzteile bedürfen der schriftlichen Bestätigung auf dem Montagebericht. Sonderanfertigungen von Teilen sowie Zusatzbestellungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
    Alle gelieferten Waren, Bauteile und Komponenten bleiben Eigentum der Firma KS-Maschinenservice bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt mich, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstands zu verlangen.


    9. Gerichtsstand
    Gerichtsstand ist der Betriebsstandort, Bochum